Programmdetail
Rechtliche Aspekte
Juristische Betrachtung von Drittwartung und gebrauchter Software
Am 3. Februar hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine lang erwartete Entscheidung zu Fragen der Zulässigkeit des Handels it gebrauchter Software verkündet (I ZR 129/08). Allerdings war die Enttäuschung der Verfahrensbeteiligten groß, als der BGH nicht in der Sache entschied, sondern stattdessen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Teilaspekt des Streites zur Vorabentscheidung vorlegte. Damit wird es voraussichtlich noch weitere ein bis zwei Jahre dauern, bis hoffentlich Rechtssicherheit beim Handel mit "gebrauchter" Software erreicht sein wird.
Uhrzeit:
11:00 Uhr - 11:45 Uhr
Referent
Dr.Anna-Katharina LohbeckDr. Anna-Katharina Lohbeck ist Rechtsanwältin und Counsel und verantwortlich für den Bereich Informationstechnologie (IT) von Ashurst in Deutschland. Sie verfügt über langjährige Erfahrungen in der Beratung deutscher und internationaler Mandanten zu allen Fragen des IT-Rechts, des E-Commerce- und Datenschutzrechts. Darüber hinaus bildet die Beratung der IT-rechtlichen Fragstellungen im Rahmen gesellschafts- rechtlicher Transaktionen einen weiteren Schwerpunkt ihrer Tätigkeit. Anna-Katharina Lohbeck studierte an den Universitäten in Münster, Köln und Paris (Pantheon–Assas/Paris II). 1998 wurde sie als Rechtsanwältin zugelassen und 2000 promovierte sie an der Universität Köln. Nach mehrjähriger Tätigkeit in zwei anderen internationalen Kanzleien wechselte sie 2002 in das Frankfurter Büro von Ashurst. Sie spricht Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch. Sie ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) und der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (davit).
T: +49 (0)69 97 11 28 86
E: anna-kathariana.lohbeck@ashurst.com
Gebrauchte Software und kein Ende (PDF)